06.11.2025
Wichtige Information für Geflügelhalterinnen und Geflügelhalter!
Der Landkreis Hersfeld-Rotenburg hat zum Schutz vor der Geflügelpest eine Allgemeinverfügung erlassen, die am Sonntag, den 2. November 2025, in Kraft getreten ist.
Das bedeutet:
Geflügelhaltende sind verpflichtet, ihre Tiere vorsorglich nur noch in geschlossenen Ställen oder überdachten Volieren zu halten.
Ziel ist der Schutz vor der Geflügelpest, die aktuell verstärkt im gesamten Bundesgebiet auftritt.
Der Landkreis ruft alle Geflügelhaltenden auf, ihre Tiere sorgfältig zu beobachten und Verdachtsfälle unverzüglich dem Veterinäramt zu melden.
Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Telefon: 06621 87-2302
E-Mail: veterinaer@hef-rof.de
Weitere Informationen sowie die vollständige Allgemeinverfügung sind auf der Internetseite des Landkreises zu finden.