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Kinderbetreuung

Willkommen in unseren Kindergärten

Ansprechpartnerin:
Gemeindeverwaltung Hohenroda
Frau Sabine Frank
Tel.: (0 66 76) 92 00 -18






 

Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte,  

                     
seit vielen Jahren werden Kinder in den Kindergärten Hohenrodas betreut. Uns ist eine gute, konstruktive Zusammenarbeit, mit Ihnen, den Eltern sehr wichtig. Die Teams der Kindergärten begleiten Ihr Kind auf dem Weg vom Eintritt in die Kita bis hin zur Schule. Unser Ziel ist es ihr Kind entsprechend dem Bildungs- und Erziehungsplan individuell zu fördern und ihm die Möglichkeit zu geben Kontakte mit gleichaltrigen bzw. älteren Kindern zu knüpfen sowie Selbstständigkeit und viele andere Dinge mehr für die Zukunft zu erlernen.

In der Gemeinde Hohenroda stehen Ihnen folgende Angebote zur Betreuung Ihrer Kinder zur Verfügung:
 

    Für die Ortsteile
    Ausbach und Ransbach
 

     Gemeinde-Kindergarten „Pfiffikus“
     Träger:
     Gemeinde Hohenroda
     Baumgarten 3
     36284 Hohenroda
     06676/ 92 00 18


     Anschrift:
     Kindergarten „Pfiffikus“
     Schulstraße 4
     36284 Hohenroda
     Telefon: 06629/ 20 5


     Öffnungszeiten:
     Montags - Freitags: 7:05 - 16:00 Uhr



     Im Kindergarten „Pfiffikus" besteht die Möglichkeit
     der Aufnahme von Kindern ab dem
     zehnten Lebensmonat (halbtags) und ganztags ab
     dem vollendeten zweiten Lebensjahr.

     Anmeldung:
     Für die Anmeldung im Kindergarten „Pfiffikus“ finden
     Sie hier eine Voranmeldung zum downloaden.
 

    Für die Ortsteile Glaam, Mansbach,
    Oberbreitzbach, Soislieden
 

     Ev. Kindergarten „Zwergenparadies“
     Träger:
     Ev. Kirchengemeinde Mansbach





     Anschrift:
     Ev. Kindergarten „Zwergenparadies“
     Hofstatt 13
     36284 Hohenroda
     Telefon: 06676/ 46 4
     Homepage: www.ev-kita-mansbach.de

     Öffnungszeiten:
     Montags - Donnerstags: 7:30 - 16:30 Uhr

     Freitags:                           7:30 - 16:00 Uhr

     Im Kindergarten „Zwergenparadies“ besteht die
     Möglichkeit der Aufnahme von Kindern ab dem
     vollendeten ersten Lebensjahr.


     Anmeldung:
     Für die Anmeldung im Kindergarten
     „Zwergenparadies“ können Sie hier eine 
     Voranmeldung downloaden oder Sie setzen
     sich direkt mit diesem in Verbindung.

 
Im Rahmen unserer pädagogischen Arbeit haben wir nicht den Anspruch Ihr Kind zu beschäftigen, sondern uns mit dem Kind zu beschäftigen.

Die Kindertagesstätten sind sozialpädagogische Einrichtung und haben neben der Betreuungsaufgabe einen familienergänzenden Erziehungs-und Bildungsauftrag in Anlehnung an den Hessischen Erziehungs- und Bildungsplan.
Dabei ist es unser Ziel die Kompetenzen von jedem einzelnen Kind aufzugreifen und es in seinen eigenen Fähigkeiten zu stärken.
Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung der Erziehungsberechtigten sind für uns von wesentlicher Bedeutung.
Während der gesamten Kindergartenzeit erwirbt jedes Kind mit unserer Unterstützung weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es bestmöglich auf die Schule vorbereiten sollen. Dabei bestimmt jedes Kind sein eigenes Lerntempo.

Jedes Kind soll unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben. Jedem einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, seine soziale Rolle innerhalb des Kindergartenalltags zu erfahren. Insbesondere soll ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander erlernt werden.

Durch die individuelle ganzheitliche Förderung der Entwicklung bildet sich die kindliche Persönlichkeit. Dies bedeutet: Selbstständigkeit, Selbstvertrauen.

Unsere pädagogische Arbeit richtet sich nach aktuellen Anlässen. Dem Kind soll ermöglicht werden, Lebensereignisse und erlebte Situationen, die es beschäftigen, bewusst wahrzunehmen um diese verarbeiten zu können und dadurch Erfahrungen zu sammeln.


Für eine bessere Planbarkeit bei der Vergabe der Kindergartenplätze, bitten wir Sie, Ihre Kinder frühestmöglich –spätestens bis zum 31. Januar des Kindergartenjahres, in dem für Ihren Wohnort zuständigen Kindergarten anzumelden. Entsprechende Anmeldeformulare erhalten Sie hier (In der Spalte „Besonderheiten“ tragen Sie bitte schwerwiegende Krankheiten oder Behinderungen Ihres Kindes ein, die eine besondere Zuwendung und Hilfestellung im Kindergarten erforderlich machen).

Die abgefragten Daten dienen nur zur Vergabe der Kindergartenplätze, zur Erstellung von Prioritätenlisten und zur Ermittlung des Bedarfs an weiteren oder geänderten Angeboten. Die Datenschutzbestimmungen werden bei der Auswertung beachtet.
 

Kindergarten "Pfiffikus", OT. Ausbach
 

     Halbtagsbetreuung (7:05 - 13:00 Uhr)
     Kindergarten: Beitragsbefreiung HKJG
     Kinderkrippe: 140 € pro Monat

     Ganztagsbetreuung (7:05 - 16:00 Uhr)
     
Kindergarten: 34,40 € pro Monat
     Kinderkrippe: 200 € pro Monat

     Ermäßigung
     Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer  
     Familie die Kindertageseinrichtung der     
     Gemeinde, werden für das zweite und jedes
     weitere Kind lediglich 75 % der jeweiligen
     Betreuungsgebühren erhoben.
     Die Gebührenermäßigung gilt nicht, wenn ein
     Kind der Familie bereits betragsbefreit gem.
     HKJG ist.

 

Ev. Kindergarten "Zwergenparadies",
OT. Mansbach
 

     Halbtagsbetreuung (7:30 - 13:30 Uhr)
     Kindergarten: Beitragsbefreiung HKJG
     Kinderkrippe: 140 € pro Monat

     Ganztagsbetreuung
     Mo. - Do. 7:30 - 16:30 Uhr
     Fr. 7:00 - 16:00 Uhr
     
Kindergarten: 34,40 € pro Monat
     Kinderkrippe: 200 € pro Monat

     Ermäßigung
     Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer  
     Familie die Kindertageseinrichtung der     
     Gemeinde, werden für das zweite und jedes
     weitere Kind lediglich 75 % der jeweiligen
     Betreuungsgebühren erhoben.
     Die Gebührenermäßigung gilt nicht, wenn ein
     Kind der Familie bereits betragsbefreit gem.
     HKJG ist.

 

Durch die Teilnahme der Kindergärten im Gebiet der Gemeinde Hohenroda am Bambini - Programm der Hess. Landesregierung sind die Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung von den Kindergartengebühren bis zur Höhe von 100 € / Mon. befreit.