Bekanntgabe der Wasserhärtebereiche
Gemäß § 9 des Gesetzes über die Umweltverträglichkeit von Wasch- und Reinigungsmitteln (Wasch- und Reinigungsmittelgesetz - WRMG) in der Fassung vom 17. Juli 2013 (BGBl. I S. 2538) zuletzt geändert durch Artikel 3 des Gesetztes vom 18. Juli 2017 (BGBl. I. S. 2774), haben die Wasserver-sorungsunternehmen dem Verbraucher den Härtebereich des von ihnen abgegebenen Trinkwassers jährlich einmal in geeigneter Form bekanntzugeben.
Nach den Untersuchungsergebnissen der Gesellschaft für Wasser- und A-wasserservice mbH, Luisenthal, vom 25. Mai 2020 werden für die Gemeinde Hohenroda folgende Wasserhärtezahlen bekannt geben:
Ortsteil Ausbach:
4,81 mmol/l ≈ 27,0 °dH ≈ Härtebereich hart
Ortsteil Ransbach:
4,81 mmol/l ≈ 27,0 °dH ≈ Härtebereich hart
Ortsteile Mansbach, Soislieden, Oberbreitzbach und Glaam:
6,06 mmol/l ≈ 34,0 °dH ≈ Härtebereich hart
Für Rückfragen steht Herr Hast, Tel. 0 66 22 / 92 11-17 26 oder per Email Armin.Hast@EAM-Netz.de zur Verfügung.