Besonders in den Sommermonaten haben sich die Ordnungsbehörden immer wieder mit Beschwerden über Lärm auseinanderzusetzen.
Die Erfahrung zeigt, dass sich viele Beschwerden vermeiden lassen, wenn die Beteiligten besser über die Rechtslage informiert sind.
Um Streitereien zu vermeiden geben wir folgende Hinweise:
Es darf an Werktagen in der Zeit von 20:00 Uhr bis 7:00 Uhr kein Lärm verursacht werden, der andere Mitbürger/innen stören oder beeinträchtigen könnte. An Sonn- und Feiertagen gilt das Verbot ganztägig.
In dieser Ruhezeit ist das Benutzen von z. B. Rasenmähern, Rasentrimmern, Vertikutierern, elektrischen Heckenscheren, tragbaren Kettensägen, Laubbläsern, Schredder und Zerkleinerer usw. nicht erlaubt.
Die Ruhezeiten gelten nicht, wenn der Einsatz zur Abwendung einer Gefahr für Mensch, Tier, Umwelt, oder Sachgüter erforderlich ist.
Wir bitten Sie daher bei Ihren Betätigungen im Freien oder im häuslichen Bereich auf Ihre Mitmenschen Rücksicht zu nehmen und die gesetzlichen Bestimmungen zu beachten.