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Wildschadenschätzer

Verfahren bei einem Wildschaden

Der Wildschaden ist innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme oder der Möglichkeit der Kenntnisnahme bei der Gemeinde Hohenroda schriftlich anzumelden.

Hierbei ist zu beachten, dass jeder Folgeschaden neu angemeldet werden muss. Nach Ablauf der Wochenfrist ist der Geschädigte von der Geltendmachung des Schadens ausgeschlossen.

Folgende Angaben müssen die Schadenanzeige enthalten:
• Bezeichnung des geschädigten Grundstücks
• Geschädigte Kultur
• Bennennung der ersatzpflichtigen Person
• Zeitpunkt der Feststellung des Schadens
• Geschätzte Schadenhöhe

Ist ein Wildschaden in schriftlicher Form angemeldet worden, so wird unverzüglich ein Ortstermin anberaumt, in dem der Schaden ermittelt wird und auf eine gütliche Einigung hingewirkt werden soll.
Zu dem Ortstermin wird der Geschädigte, der Ersatzpflichtige ggf. wird sogleich ein Wildschadenschätzer hinzugezogen. Die Einladung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Eine Ladungsfrist ist nicht einzuhalten. Aufgrund der Schätzung des Wildschadenschätzers setzt der Gemeindevorstand den Wildschaden in einem Vorbescheid fest. Der Vorbescheid wird allen Verfahrenbeteiligten zugestellt. Gegen den Vorbescheid können der Ersatzberechtigte aber auch der Ersatzpflichtige gegenseitig, innerhalb von 2 Wochen, Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben.

Wildschadenschätzer

Jagdbezirk Ausbach

Erhard Kümpel
Kirchplatz 3
36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 67 60 

Alexander Sippel
Am Breiten Stein 25
36284 Hohenroda

Jagdbezirk Mansbach/Oberbreitzbach/Soislieden

Karl Dehnert
Paupelswiese 14
36284 Hohenroda 
Tel.: (0 66 76) 7 08

Jörg Dehnert
Am Lehnchen 7
36284 Hohenroda 
Tel.: (0 66 76) 91 81 56

Jagdbezirk Ransbach/Glaam

Gerhard Pfromm
Hauptstraße 19
36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 66 45

Holger Fey
Oberdorf 14
36284 Hohenroda 
Tel.: (0 66 29) 91 97 75