Das Ordnungsamt der Gemeinde Hohenroda weist auf die Satzung über die Straßenreinigung der Gemeinde Hohenroda (Straßenreinigungssatzung) hin.
Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
auf Gehwegen und Straßen sind überhängende Äste und Sträucher immer wieder ein Ärgernis. Gerade Personen mit Kinderwagen und Kinder selbst, oder Rollstuhlfahrer*innen, sind oft gezwungen, den Gehweg zu verlassen, weil Hecken, Strauchwerk und Äste die Benutzung des Gehweges nicht zulassen.
Wir weisen deshalb alle Grundstückseigentümer*innen darauf hin, dass Gehwege, sowie die Fahrbahn in voller Breite dem (Fußgänger)-Verkehr zur Verfügung stehen müssen. Auch kann man immer wieder beobachten, dass Straßenlampen und Verkehrsschilder zugewachsen sind, bzw. verdeckt werden und somit zur Beeinträchtigung im Straßenverkehr führt.
Wir appellieren daher an alle Grundstückseigentümer*innen: Schneiden Sie bitte Ihre Sträucher, Hecken und Bäume bis an die Grundstücksgrenze zurück. Bitte beachten Sie, dass Hecken nicht nur im unteren Bereich zurückgeschnitten werden müssen, sondern auch im oberen Bereich. Sorgen Sie vor allem durch ständigen Rückschnitt auch dafür, dass Beeinträchtigungen der genannten Art im nächsten Jahr erst gar nicht entstehen können!
Die Ordnungsbehörde wird vermehrt Kontrollen zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung durchführen.
Bitte beachten Sie folgende Hinweise:
Eigentümer*innen haften für daraus resultierende Unfälle und Schäden.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen und Ihr Verständnis.
Ihre Ordnungsbehörde