Sie haben den Menschen gefunden, mit dem Sie Ihr Leben verbringen möchten?
Und haben sich entschieden, aus der Erde ein Stück Himmel zu machen? Dann führt kein Weg am Standesamt vorbei, denn einer kirchlichen Trauung muss in Deutschland die Ziviltrauung vorausgehen.
Wir stehen für Sie zur Beratung und Unterstützung, zur Terminreservierung und Anmeldung Ihrer Eheschließung sowie in allen weiteren Angelegenheiten des Standesamtes gerne zur Verfügung.
Gemeindeverwaltung Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda
Telefon: (0 66 76) 92 00-14
E-Mail: standesamt@hohenroda.de
Öffnungszeiten:
montags bis freitags von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr
dienstags von 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
donnerstags von 14:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Termine außerhalb dieser Zeiten sind nach Absprache möglich.
Wir freuen uns auf Ihren Besuch.
Ihr Standesamt Hohenroda
Bevor Sie heiraten, muss das Standesamt prüfen, ob es Ehehindernisse oder -verbote gibt. Dafür sind Dokumente erforderlich. Welche dies in Ihrem besonderen Fall sind, erfahren Sie vom Standesamt.
Lassen Sie sich während der Öffnungszeiten beraten und eine Liste der für Sie individuell für die Eheschließung benötigten Unterlagen aushändigen, um den Bund der Ehe einzugehen. Außerdem können Sie dabei die Termine für den großen Tag abklären. Wenn Sie Ihre persönlichen Unterlagen für die Eheschließung vollständig zusammenhaben, vereinbaren Sie bitte telefonisch einen Termin für die Anmeldung der Eheschließung, um Wartezeiten zu vermeiden. Die Anmeldung der Eheschließung ist frühestens ein halbes Jahr vor der Hochzeit möglich.
Während der normalen Öffnungszeiten finden auch die Eheschließungen statt. Zusätzlich hierzu bieten wir Ihnen auch die Möglichkeit, samstags Eheschließungen durchführen zu können.
Vom Augenblick der Eheschließung an sind die Ehegatten nicht mehr allein durch Neigung, sondern auch durch ein rechtskräftig gegebenes Wort miteinander verbunden. Das zeigt ihre Zusammengehörigkeit unabhängig von Gefühlsschwankungen, sie dient der Beständigkeit der Ehe und dem Schutz der Kinder. Ob Sie dann eine kirchliche Trauung wünschen und ob Sie katholisch, evangelisch oder ökumenisch heiraten wollen, hängt von Ihren persönlichen Lebensumständen und Wünschen ab.
Standesamtliche und kirchliche Trauung können am gleichen Tag stattfinden, müssen aber nicht.
Beides hat Vor- und Nachteile. Häufig setzt man sich nach dem Standesamt mit den Trauzeugen und den Eltern der Braut und des Bräutigams noch gemütlich zusammen. Zwar dauert die Eheschließung vor dem Standesbeamten in der Regel nur ca. eine halbe Stunde, aber ein bisschen Ruhe und Besinnung nach der standesamtlichen Trauung sollte schon sein - und mit genügend Zeit können Sie die erste gemeinsame Zeit als Ehepaar viel entspannter genießen.
Dabei legen Sie dem Standesbeamten Ihre Unterlagen vor. Bei diesem Gespräch erfahren Sie alles über Gebühren, Namensführung und Trauzeugen.
Folgende Gebühren (Euro) sind bei der Eheschließung zu entrichten:
Selbstverständlich können sich in Hohenroda auch gleichgeschlechtliche Paare das Ja-Wort. Die Eintragung gleichgeschlechtlicher Lebenspartnerschaften ist seit dem 01. August 2001 gesetzlich geregelt und gehört in Hohenroda zum Aufgabenbereich des Standesamtes.
Die Begründung einer Lebenspartnerschaft findet, wie die Eheschließung, ebenfalls in dem wunderschönen Trauzimmer statt.
Da es viele Gemeinsamkeiten mit der Registrierung einer Eheschließung gibt, werden in der Vorbereitungsphase die gleichen Dokumente verlangt, wie das Standesamt sie bei verschieden-geschlechtlichen Paaren benötigt. Einen Unterschied gibt es allerdings: Die Registrierung ist an den Wohnsitz der Partner gebunden.
Ehe bedeutet auch Verantwortung und diese ist eine große Aufgabe. Deshalb wollen viele Paare auch heutzutage nicht auf den Segen Gottes verzichten. Gerade praktizierende Christen betrachten die kirchliche Trauung als eine Selbstverständlichkeit und sehen sie als Krönung ihres großen Tages. Doch auch die Brautpaare, welche nicht jeden Sonntag den Gottesdienst besuchen, wünschen sich einen feierlichen Rahmen für ihren Hochzeitstag. Grundsätzliche Voraussetzung für eine kirchliche Trauung ist die vorherige standesamtliche Eheschließung. Eine kirchliche Hochzeit, egal welcher Konfession, kann nur dann gefeiert werden, wenn eine entsprechende Bescheinigung des Standesamts bzw. eine Heiratsurkunde vorliegt. Welche weiteren Unterlagen erforderlich sind, teilt Ihnen gerne Ihr Pfarramt mit.
Grundsätzlich gibt es die folgenden drei Möglichkeiten der Namensführung:
Nein. Die Pflicht, zwei volljährige Trauzeugen zur Eheschließung mitzubringen, ist am 01.07.1998 weggefallen. Aber wenn Sie möchten, können Sie dies gerne noch tun. Vor- und Zuname und Anschrift reichen Sie bitte noch vor dem Hochzeitstag ein.
Nein, der Ringtausch ist kein verbindlicher Bestandteil der standesamtlichen Trauung. Allerdings ist es Ihnen freigestellt, auch bei uns diese schöne Zeremonie einzuplanen.
Auch hier haben Sie freie Wahl. Es gibt keine Vorschriften.
Es gibt weder Kleidervorschriften noch Traditionen. Es ist Ihr Tag. Sie sollen sich rundherum wohlfühlen.
Inklusive Trauansprache, Ringtausch und Unterschriften dauert eine standesamtliche Trauung etwa 30 Minuten. Und wenn Sie Sekt und Sektgläser mitbringen, können Sie gern auch noch auf Ihre Trauung mit Angehörigen und Gästen anstoßen.
Nein, denn der Aushang, das sogenannte Aufgebot, wurde zum 01.07.1998 ersatzlos abgeschafft.
Übrigens: Sie müssen Ihre Eheschließung zwar dort anmelden, wo einer von Ihnen seinen Wohnsitz hat. Aber heiraten können Sie dann, wo immer Sie wollen. Warum nicht in Hohenroda?
Planen Sie genug Zeit ein, um rechtzeitig im Wartebereich vor dem Trauzimmer im Standesamt zu sein. Und: Um den schönsten Tag im Leben gebührend festzuhalten, können Sie Ihren eigenen Fotografen mitbringen.
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda
Baumgarten 3
36284 Hohenroda – Oberbreitzbach
Telefon: +49 (0) 6676 / 92 000
Telefax: +49 (0) 6676 / 92 00-40
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