Rufnummer des Ärztlichen Bereitschaftsdienstes: 116 117
Die 116 117 ist außerhalb der Sprechzeiten der Praxen erreichbar:
Klinikum Bad Hersfeld
(Räume des MVZ)
Seilerweg 29
36251 Bad Hersfeld
Öffnungszeiten:
Montag, Dienstag, Donnerstag: 19:00 Uhr – 23:00 Uhr
Mittwoch, Freitag: 14:00 Uhr – 23:00 Uhr
Samstag, Sonn- und Feiertage/Brückentage: 09:00 Uhr – 23:00 Uhr
Kinder- und Jugend - Ärtzlicher Bereitschaftsdienst
Samstag, Sonntag: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Feiertags: 09:00 Uhr - 13:00 Uhr
Patienten können die Ärztliche Bereitschaftsdienstzentrale zu den Öffnungszeiten direkt aufsuchen!
Ortsgerichtsvorsteher
Gerhard Pfromm
Hauptstraße 19, 36284 Hohenroda
Tel.-Nr. (06629) 66 45
Stellvertretende Ortsgerichtsvorsteherin
Margrit Steiner
Parkstraße 8, 36284 Hohenroda
Tel.-Nr. (0170) 753 111 6
OT. Oberbreitzbach, Baumgarten 3
-über die Gemeindeverwaltung-
Tel-Nr. (0 66 76) 92 00-0
E-Mail: ortsgericht@hohenroda.de
Sprechzeiten:
Nach telefonischer Vereinbarung mit Herrn Pfromm und Frau Steiner.
Jede Gemeinde in Hessen verfügt über ein Ortsgericht. Die Ortsgerichte haben den Status von Hilfsbehörden der Justiz und sind aufsichtsrechtlich in die Behördenorganisation der Hessischen Landesverwaltung - hier: Justizverwaltung - eingebunden. Dienstaufsichtsbehörde des Ortsgerichtes ist das jeweilige Amtsgericht. Für jedes Ortsgericht werden ein/e Ortsgerichtvorsteher/in und mindestens vier Ortsgerichtsschöffinnen bzw. Ortsgerichtsschöffen bestellt. Alle Ortsgerichtsmitglieder werden auf Vorschlag der Gemeinde - durch eine Abstimmung in der Gemeindevertretung - von dem Präsidenten oder Direktor des Amtsgerichtes ernannt. Die Amtsdauer beträgt 10 Jahre. Ortsgerichtsmitglieder dürfen in der Regel nur innerhalb ihres Amtsbezirkes tätig werden. Die Geschäftsstunden eines Ortsgerichtes sind öffentlich bekannt gemacht oder bei der Gemeindeverwaltung telefonisch zu erfragen. Das Ortsgericht führt ein eigenes Dienstsiegel des Landes Hessen.
Die Aufgaben des Ortsgerichts sind im Ortsgerichtsgesetz festgelegt und abschließend aufgezählt:
Beglaubigungen von Unterschriften und Abschriften
Die Beglaubigungen der Ortsgerichte in Hessen haben die Besonderheit, daß sie öffentliche Beglaubigungen sind. Diese besondere Form einer schriftlich niedergelegten Willenserklärung ist für bestimmte Rechtsgeschäfte gesetzlich vorgeschrieben.
Rechtlicher Hintergrund: Das Bürgerliche Gesetzbuch kennt folgende Arten von Willenserklärungen:
Die öffentliche Beglaubigung hat in der Hierarchie der Formerfordernisse einen hohen Rang und für den Rechtsverkehr eine große Bedeutung. Der Gesetzgeber möchte für besondere Rechtsgeschäfte sicherstellen, daß sich die Person über ihre Willenserklärung bewußt ist und die Folgen einer solchen Erklärung bedenkt. Es soll verhindert werden, daß eine wichtige rechtliche Erklärung vorschnell oder leichtfertig abgegeben wird.
Die öffentliche Beglaubigung wird oftmals auch freiwillig gewählt, ohne daß ein gesetzliches Formerfordernis vorliegt, um der Willensbekundung einen höheren Beweiswert zu geben.
Die Unterschriften und Abschriften werden vom Ortsgericht dann beglaubigt, wenn die Personen, die die Unterschriften vollzogen oder die Abschriften vorgelegt haben, im Bezirk des Ortsgerichtes ihren Wohnsitz, ihren ständigen Arbeitsplatz haben, oder wenn dies im Zusammenhang mit anderen, die gleiche Sache betreffenden Beglaubigungen geschieht.
Sterbefallanzeige
Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher erteilt über den Sterbefall von Personen, die in dem Bezirk des Ortsgerichts ihren letzten Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt gehabt haben, eine Sterbefallsanzeige.
Für die erforderlichen Angaben hat die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher bei den Angehörigen oder bei anderen geeigneten Personen unverzüglich Auskunft einzuholen.
Sicherung des Nachlasses
Die Ortsgerichtsvorsteherin oder der Ortsgerichtsvorsteher soll bis zur Annahme der Erbschaft die zur Sicherung des Nachlasses notwendigen Maßnahmen treffen, wenn
Sterbefallsanzeige
Jeder Todesfall ist dem Standesamt anzuzeigen. Zur Anzeige verpflichtet sind Familienangehörige, derjenige, in dessen Wohnung sich der Sterbefall ereignet hat, oder jede andere Person, die bei dem Tod zugegen war.
Hilfestellung bei der Sterbefallanzeige leisten häufig Krankenhäuser oder Bestattungsunternehmen.
Die Todesanzeige wird vom Standesamt an das Nachlassgericht übersandt. Wenn sie bereits genaue Angaben zu den Angehörigen des Verstorbenen, zu vorhandenem Grundbesitz und bestehenden letztwilligen Verfügungen enthält, erleichtert und beschleunigt dies ein eventuell nachfolgendes Nachlassverfahren.
Zusätzlich erfolgt in Hessen eine Sterbefallsanzeige von Amts wegen. Diese Aufgabe nimmt das örtlich zuständige Ortsgericht wahr.
Erbschaftsannahme bzw. -ausschlagung
Der Nachlass, d. h. sämtliche Vermögensgegenstände und Verbindlichkeiten, geht mit dem Tod automatisch auf den Erben über. Eine ausdrückliche Annahme der Erbschaft muss der Erbe nicht erklären.
Vielmehr muss derjenige, der nicht Erbe werden will, die Erbschaft ausdrücklich ausschlagen. Die Ausschlagung erfolgt durch Erklärung gegenüber demNachlassgericht.
In Hessen kann diese schriftliche Erklärung beim Ortsgericht öffentlich beglaubigt und dann an das Amtsgericht abgesandt werden.
Wichtige Frist! Die regelmäßige Ausschlagungsfrist beträgt 6 Wochen ab Kenntnis des Erben vom Erbfall. In der Praxis wird diese Frist von den Amtsgerichten strikt eingehalten. Daher ist eine rechtzeitige Entscheidung über die Ausschlagung einer Erbschaft von großer Bedeutung. Hierbei gilt, daß die Erklärung über die Ausschlagung der Erbschaft innerhalb dieser Frist wirksam beim Amtsgericht eingegangen sein muss.
Besteht Unklarheit über den Erben (z. B. weil er oder sein Aufenthalt unbekannt ist) und liegt ein Fürsorgebedürfnis vor, können das Ortsgericht bzw. das Nachlassgericht Maßnahmen zur Nachlasssicherung ergreifen.
Eröffnung von Testamenten
Die Eröffnung von Testamenten, die sich in der besonderen amtlichen Verwahrung eines Gerichts befinden, sowie die Eröffnung von Erbverträgen ist durch Verwaltungsvorschriften sichergestellt.
Hierbei stellt die Sterbefallsanzeige der Ortsgerichte sicher, daß auf ein Testament in amtlicher Verwahrung frühzeitig hingewiesen wird und die Eröffnung schnell geschehen kann.
Handschriftliche Testamente, die sich in Händen einer Privatperson befinden, müssen unbedingt beim Nachlassgericht abgeliefert werden. Diese Pflicht gilt für jeden, der ein Testament in Händen hat und ist gesetzlich im BGB festgelegt. Die Herausgabe kann vom Nachlassgericht erzwungen werden. Eine Unterdrückung von Testamenten ist strafbar.
Das Nachlassgericht eröffnet die letztwilligen Verfügungen in einem Termin. Beteiligte, welche bei der Eröffnung des Testaments oder Erbvertrags nicht zugegen waren, werden von dem sie betreffenden Inhalt in Kenntnis gesetzt. Insbesondere werden neben den Begünstigten auch diejenigen benachrichtigt, die ohne das Vorhandensein der letztwilligen Verfügung gesetzliche Erben geworden wären.
Weitere Maßnahmen trifft das Nachlassgericht nicht.
Schätzungen
Wertschätzungen durch das Ortsgericht
Das Ortsgericht wird auf Antrag eines Beteiligten oder auf Ersuchen einer Behörde den Wert schätzen von:
soweit sich die Gegenstände im jeweiligen Bezirk des Ortsgerichts befinden.
Die örtliche Zuständigkeit des Ortsgerichts ist auf die jeweilige Gemarkung der Gemeinde bzw. eines Ortsteils begrenzt.
Amtsgericht Bad Hersfeld
Dudenstraße 10
36251 Bad Hersfeld
Tel. (0 66 21) 2 03 -0
Amtsgericht Fulda
Königstraße 38
36037 Fulda
Tel. (06 61) 9 24 23 00
Außenstelle von Fulda:
Amtsgericht Hünfeld
Hauptstraße 24
36088 Hünfeld
Tel. (0 66 52) 6 00-01
Landgericht Fulda
Am Rosengarten 4
36037 Fulda
Tel. (06 61) 92 42
Oberlandesgericht Frankfurt am Main
Zeil 42
60313 Frankfurt am Main
Tel. (0 69) 13 67 -01
Der Brandschutz ist in der Gemeinde Hohenroda durch die Freiwilligen Feuerwehren der einzelnen Ortsteile sichergestellt. Die Feuerwehren sind modern ausgestattet, und die Einsatzabteilungen haben einen qualifizierten Aus-bildungsstand.
Gemeindebrandinspektor
Patrick Fröhlich
Tel.-Nr. (01 73) 2 62 11 12
I. Stellvertretender Gemeindebrandinspektor
Heiko Sippel
Tel.-Nr. (01 76) 12 35 04 36 oder (0 66 29) 80 84 33
II. Stellvertretender Gemeindebrandinspektor
Reinhold Axt
Tel.-Nr. (0160) 40 58 60
Gemeindejugendfeuerwehrwartin
Stefanie Mannel
Tel.-Nr. (01 52) 21 49 73 10 oder (0 66 29) 5 39 91 40
Wehrführer
Florian Oechel
Tel.-Nr. (01 51) 18 35 40 09
Stellvertretender Wehrführer
Karsten Hoffmann
Tel.-Nr. (01 72) 5 31 58 75
Jugendwart
Fynn Gebauer
Tel.-Nr. (01 51) 12 33 67 03
Vereinsvorsitzender
Alexander Sippel
Tel.-Nr. (01 74) 3 03 72 24
Wehrführer
Reiner Dehnert
Tel.-Nr. (01 60) 91 52 01 55
I. Stellvertretender Wehrführer
Marius Kümmel
Tel.-Nr. (01 51) 17 84 49 50
II. Stellvertretender Wehrführer
Joachim Baier
Tel.-Nr. (01 60) 91 60 46 89
Jugendwart
Fabian Kümmel
Tel.-Nr. (01 51) 11 53 81 12
Vereinsvorsitzender
Hartmut Lückert
Tel.-Nr. (01 71) 4 30 19 19 oder (0 66 76) 83 79
Wehrführer
Tobias Leopold
Tel.-Nr.(01 51) 11 51 65 92 oder (0 66 76) 91 80 50
Stellvertretender Wehrführer
Udo Salzer
Tel.-Nr. (01 60) 96 68 93 55 oder (0 66 76) 15 45
Vereinsvorsitzender OT. Oberbreitzbach
Udo Salzer
Tel.-Nr. (01 60) 96 68 93 55 oder (0 66 76) 15 45
Vereinsvorsitzender OT. Glaam
Monika Sell
Tel.-Nr. (0 66 76) 91 87 61
Wehrführer
Stefan Reinhardt
Tel.-Nr. (01 75) 23 05 25 3 oder (0 66 29) 91 58 65
Stellvertretender Wehrführer
Tino Lotz
Tel.-Nr. (01 72) 78 75 23 8 oder (0 66 29) 91 59 88
Jugendwart
Nils Wiesenthal
Tel.-Nr. ( 01 57) 32 37 85 38 oder (0 66 29) 77 91
Vereinsvorsitzender
Sven Diehl
Tel.-Nr. ( 01 51) 51 61 84 34 oder (0 66 29) 91 52 66
Evangelisches Pfarramt Vorderrhön I in Mansbach
Pfarrer Harald Krüger
Buttlarstr. 4, 36284 Hohenroda
u. a. für Glaam, Mansbach, Oberbreitzbach und Soislieden zuständig
Tel.: (0 66 76) 9 18 00 36
Fax: (0 66 76) 9 18 00 37
E-Mail: pfarramt.mansbach@ekkw.de
donnerstags und freitags von 09:00 Uhr bis 11:30 Uhr steht Ihnen das
Pfarramt Mansbach für Anfragen zur Verfügung.
Pfarramt Schenklengsfeld 3, Ransbach-Ausbach
Pfarrerin Dorothee Becker
Ausbacher Straße 6, 36284 Hohenroda
für Ausbach und Ransbach zuständig
Tel.: (0 66 29) 9 15 14 77
E-Mail: Pfarramt3.schenklengsfeld@ekkw.de
Kirchspiel-schenklengsfeld.de
Katholisches Pfarramt Ufhausen
Pfarrer Dr. Markus Blümel
Vor dem Tor 34, 36132 Eiterfeld OT. Ufhausen
u. a. für Glaam, Mansbach, Oberbreitzbach und Soislieden zuständig
Tel.: (0 66 76) 3 18
Katholische Pfarramt Heringen (Werra)
Pfarrer Andreas Bieber
Untere Goethestr. 16, 36266 Heringen (Werra)
für Ausbach und Ransbach zuständig
Tel.: (0 66 24) 3 85
Kirchenkreisamt für die Kirchenkreise Hersfeld und Rotenburg
Frankfurter Straße 7, 36152 Bad Hersfeld
Tel.: (0 66 21) 92 72 -0
Kirchliches Rentamt Fulda
Heinrich-von-Bibra-Platz 14 a, 36037 Fulda
Tel.: (0 66 1) 83 88 -0
Mansbach
Verantwortlicher:
Heinz-Dieter Kümmel
Poststraße 5, 36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 76) 3 01
Fax: (0 66 76) 82 39
E-Mail: kuemmel-bau@freenet.de
Gebetssprechstunde: monatlich, mittwochs 20:00 Uhr
Jungschar: mittwochs 16:30 Uhr
Time with Jesus: (der Teenie Kreis für 11-13 - jährige) donnerstags 14-tägig 18:00 Uhr
- abwechselnd mit:
Teen-Treff: (ab der achten Klasse), donnerstags 14-tägig 18:00 Uhr
Infos bei Susanne Kimpel, Tel. (0 66 76) 84 44
Ev. Kirche von Kurhessen-Waldeck www.ekkw.de
Ev. Kirche in Deutschland www.ekd.de
Ev. Kirchenkreis Fulda www.hanau.jalb-sever.net
Diakonie www.diakonie-fulda.de
Evangelisches Lexikon www.e-wie-evangelisch.de
Evangelisches Nachrichtenportal www.evangelisch.de
Telefonseelsorge www.telefonseelsorge-fulda.de
Evangelische Gemeinschaft Bad Hersfeld www.eg-hef.de
Katholisches Nachrichtenportal www.katholisch.de
Ortslandwirt:
Alexander Buhles
Schmiedeecke 1, 36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 91 93 00 oder (01 71) 1 12 56 31
Stellvertreter:
Joachim Gabor
Zum Sportplatz 10, 36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 5 79 oder (01 60) 97 84 84 63
Ortslandwirt:
Tobias Ganswindt
Am Sandacker 8, 36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 76) 6 03 oder (01 77) 9 61 63 51
Stellvertreter:
Hans-Gerd Mosebach
Bergstraße 8, 36284 Hohenroda
Ortslandwirt:
Jörg Dehnert
Am Lehnchen 7, 36284 Hohenroda
Tel.: (0160) 97254388
Stellvertreter:
Heiko Licht
Im Siffig 20, 36284 Hohenroda
Ortslandwirt:
Michael Fuhge
Schloßstr. 55, 36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 76) 91 87 31 oder (01 60) 29 31 12 12
Stellvertreter:
Reinhold Axt
Schloßstr. 17,36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 76) 81 14 oder (01 60) 6 40 58 60
Ortslandwirt:
Reimund Burghardt
Zum Schwärzelsberg 1, 36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 71 12 oder (01 62) 7 38 73 09
Der Wildschaden ist innerhalb einer Woche nach Kenntnisnahme oder der Möglichkeit der Kenntnisnahme bei der Gemeinde Hohenroda schriftlich anzumelden.
Hierbei ist zu beachten, dass jeder Folgeschaden neu angemeldet werden muss. Nach Ablauf der Wochenfrist ist der Geschädigte von der Geltendmachung des Schadens ausgeschlossen.
Folgende Angaben müssen die Schadenanzeige enthalten:
• Bezeichnung des geschädigten Grundstücks
• Geschädigte Kultur
• Bennennung der ersatzpflichtigen Person
• Zeitpunkt der Feststellung des Schadens
• Geschätzte Schadenhöhe
Ist ein Wildschaden in schriftlicher Form angemeldet worden, so wird unverzüglich ein Ortstermin anberaumt, in dem der Schaden ermittelt wird und auf eine gütliche Einigung hingewirkt werden soll.
Zu dem Ortstermin wird der Geschädigte, der Ersatzpflichtige ggf. wird sogleich ein Wildschadenschätzer hinzugezogen. Die Einladung kann schriftlich, fernmündlich oder mündlich erfolgen. Eine Ladungsfrist ist nicht einzuhalten. Aufgrund der Schätzung des Wildschadenschätzers setzt der Gemeindevorstand den Wildschaden in einem Vorbescheid fest. Der Vorbescheid wird allen Verfahrenbeteiligten zugestellt. Gegen den Vorbescheid können der Ersatzberechtigte aber auch der Ersatzpflichtige gegenseitig, innerhalb von 2 Wochen, Klage beim zuständigen Amtsgericht erheben.
Jagdbezirk Ausbach
Erhard Kümpel
Kirchplatz 3
36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 67 60
Alexander Sippel
Am Breiten Stein 25
36284 Hohenroda
Jagdbezirk Mansbach/Oberbreitzbach/Soislieden
Karl Dehnert
Paupelswiese 14
36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 76) 7 08
Jörg Dehnert
Am Lehnchen 7
36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 76) 91 81 56
Jagdbezirk Ransbach/Glaam
Gerhard Pfromm
Hauptstraße 19
36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 66 45
Holger Fey
Oberdorf 14
36284 Hohenroda
Tel.: (0 66 29) 91 97 75
Gemeinde.Diakonie
Station Hohenroda-Ausbach
Dorfplatz 4a, 36284 Hohenroda-Ausbach
Pflegedienstleitung: Frau Ute Schlotzhauer
Ständig erreichbar unter
Tel.: (0 66 29) 91 93 33
Fax: (0 66 29) 91 93 35
Essen auf Rädern Tel.: (0 66 29) 91 93 34
E-Mail: hohenroda-ausbach@gemeinde-diakonie.de
Internet: www.gemeinde-diakonie.de
für die Ortsteile Ausbach und Glaam
Bezirksschornsteinfegermeister
Uwe Beck
Vierbacher Str. 20
37290 Meißner-Germerode
Tel.: (0 56 57) 91 99 93
Fax: (0 56 57) 91 99 86
für die Ortsteile Mansbach, Solslieden und Oberbreitzbach
Bezirksschornsteinfegermeister
Tobias Knoch
Hauptstraße 16
36280 Oberaula-Wahlshausen
Tel.: (0 66 28) 7 71 39
für den Ortsteil Ransbach
Bezirksschornsteinfegermeister
Stefan Blackert
In der Tränke 1
36211 Alheim
Tel.: (0 66 23) 3 00 94 01
OT. Ausbach und Ransbach
EAM Netz GmbH
Wiesenweg 1
36179 Bebra
Tel.: (0 66 22) 92 11 -0
Fax: (0 66 22) 92 11 -25 88
Kundenservice - Servicecenter (08 00) 3 25 05 32 Mo.-Fr. 08:00 - 18:00 Uhr (kostenfrei)
Entstörungsdienst - Strom (08 00) 3 41 01 34 täglich 00 - 24:00 Uhr (kostenfrei)
Entstörungsdienst - Gas (08 00) 3 42 02 34
Internet: www.EAM-Netz.de
E-Mail: info@EAM-Netz.de
OT. Glaam, Mansbach, Oberbreitzbach und Soislieden
Rhön ENERGIE Fulda GmbH
Bahnhofstr. 2
36037 Fulda
Tel.: (06 61) 12 -100
Fax: (06 61) 12 -345
Öffnungszeiten Kundenzentrum:
Mo - Fr: 09:00 - 19:00 Uhr
Sa: 09:00 - 13:00 Uhr
Störungsannahme + Straßenleuchten-Hotline (08 00) 1 00 27 88
Internet: www.re-fd.de
EAM Netz GmbH
Standort Bebra
Wiesenweg 1
36179 Bebra
Tel.: (0 66 22) 92 11 -0
Fax: (0 66 22) 92 11 -17 30
Kundenservice - Servicecenter (05 61) 93 30 99 33 Mo.-Fr. 08:00 - 18:00 Uhr (kostenfrei)
Entstörungsdienst - Strom (08 00) 3 41 01 34 täglich 00 - 24:00 Uhr (kostenfrei)
Entstörungsdienst - Gas (08 00) 3 42 02 34
Internet: www.EAM-Netz.de
E-Mail: info@EAM-Netz.de
Ansprechpartner:
Herr Hast
Tel.: (0 66 22) 92 11 17 26
E-Mail: Armin.Hast@EAM-Netz.de
Außenstelle Philippsthal
Herr Lipphardt Büro
Tel.: (0 66 20) 62 33
Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenroda
Baumgarten 3
36284 Hohenroda – Oberbreitzbach
Telefon: +49 (0) 6676 / 92 000
Telefax: +49 (0) 6676 / 92 00-40
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