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4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroda in der Gemarkung Mansbach [Veröffentlichung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehördegemäß § 6 (5) BauGB Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 25.06.2024 die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda in der Sitzung am 11.03.2024 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroda in der Gemarkung Mansbach gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBL. I S. 1722), genehmigt.Der betroffene Geltungsbereich der o. a. FNP - Änderung umfasst die Flurstücke 61/1, 61/2, 61/4, 86/2, 86/3, 94/2, 94/3, 97/1, 97/3, 97/5, 97/6, 97/11 sowie Teilflächen des Flurstücks 86/6, 86/7 der Flur 10, Gemarkung Mansbach. Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemein-de Hohenroda in der Gemarkung Mansbach gem. § 6 (5) BauGB wirksam.Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda unterwww.hohenroda.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ einsehen und / oder herunterladen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda – Oberbreitzbach während der nachfolgend aufgeführten DienststundenMontag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr,Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr,Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhreingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06676 / 92000 ist erforderlich.Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 (2) BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hohenroda geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB). Hohenroda, den 02.07.2024 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenrodagez. StendaBürgermeister 4._FNP_Bekanntmachung_inkl._Anlagen]4. Änderung Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Mansbach zur Darstellung einer WohnbauflächeAbbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk)Anforderung einer EheurkundeAnforderung einer Geburtsurkunde
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Bauen, Wohnen & Leben in Hohenroda

Kinderbetreuung

Weil uns unser Nachwuchs am Herzen liegt

Die frühe Förderung von Kindern leistet einen wichtigen Beitrag zur Entwicklung von Kindern und zur Chancengleichheit. Zudem unterstützt eine gute Kinderbetreuung Eltern bei der Vereinbarkeit von Familie und Beruf.

In der Gemeinde Hohenroda finden Eltern passende Kinderbetreuungsangebote zur bedarfsgerechten Betreuung und Förderung von Kindern aller Altersstufen.

Im Rahmen unserer pädagogischen Arbeit haben wir nicht den Anspruch Ihr Kind zu beschäftigen, sondern uns mit dem Kind zu beschäftigen.

Die Kindertagesstätten sind sozialpädagogische Einrichtung und haben neben der Betreuungsaufgabe einen familienergänzenden Erziehungs-und Bildungsauftrag in Anlehnung an den Hessischen Erziehungs- und Bildungsplan.
Dabei ist es unser Ziel die Kompetenzen von jedem einzelnen Kind aufzugreifen und es in seinen eigenen Fähigkeiten zu stärken.
Die Förderung der Persönlichkeitsentwicklung des Kindes und die Beratung der Erziehungsberechtigten sind für uns von wesentlicher Bedeutung.
Während der gesamten Kindergartenzeit erwirbt jedes Kind mit unserer Unterstützung weitere Fähigkeiten und Fertigkeiten, die es bestmöglich auf die Schule vorbereiten sollen. Dabei bestimmt jedes Kind sein eigenes Lerntempo.

Jedes Kind soll unterschiedliche soziale Verhaltensweisen, Situationen und Probleme bewusst erleben. Jedem einzelnen soll die Möglichkeit gegeben werden, seine soziale Rolle innerhalb des Kindergartenalltags zu erfahren. Insbesondere soll ein partnerschaftliches, gewaltfreies und gleichberechtigtes Miteinander erlernt werden.

Durch die individuelle ganzheitliche Förderung der Entwicklung bildet sich die kindliche Persönlichkeit. Dies bedeutet: Selbstständigkeit, Selbstvertrauen.

Unsere pädagogische Arbeit richtet sich nach aktuellen Anlässen. Dem Kind soll ermöglicht werden, Lebensereignisse und erlebte Situationen, die es beschäftigen, bewusst wahrzunehmen um diese verarbeiten zu können und dadurch Erfahrungen zu sammeln.

Für eine bessere Planbarkeit bei der Vergabe der Kindergartenplätze, bitten wir Sie, Ihre Kinder frühestmöglich –spätestens bis zum 31. Januar des Kindergartenjahres, in dem für Ihren Wohnort zuständigen Kindergarten anzumelden. Entsprechende Anmeldeformulare erhalten Sie hier (In der Spalte „Besonderheiten“ tragen Sie bitte schwerwiegende Krankheiten oder Behinderungen Ihres Kindes ein, die eine besondere Zuwendung und Hilfestellung im Kindergarten erforderlich machen).

Die abgefragten Daten dienen nur zur Vergabe der Kindergartenplätze, zur Erstellung von Prioritätenlisten und zur Ermittlung des Bedarfs an weiteren oder geänderten Angeboten. Die Datenschutzbestimmungen werden bei der Auswertung beachtet.

Durch die Teilnahme der Kindergärten im Gebiet der Gemeinde Hohenroda am Bambini - Programm der Hess. Landesregierung sind die Kinder im letzten Kindergartenjahr vor der Einschulung von den Kindergartengebühren bis zur Höhe von 100 € / Mon. befreit.


Für die Ortsteile Ausbach und Ransbach

Gemeinde-Kindergarten „Pfiffikus“
Träger: Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda, 06676/ 92 00 18

Anschrift:
Kindergarten „Pfiffikus“
Schulstraße 4
36284 Hohenroda
Telefon: 06629/ 20 5

Email: kindergarten-ausbach@hohenroda.de

Öffnungszeiten und Betreuungsarten:

Geöffnet montags - freitags: 7:05 - 16:00 Uhr
Im Kindergarten „Pfiffikus" besteht die Möglichkeit der Aufnahme von Kindern ab dem zehnten Lebensmonat (halbtags) und ganztags ab dem vollendeten zweiten Lebensjahr.

Halbtagsbetreuung (7:05 - 13:00 Uhr)
Kindergarten: Beitragsbefreiung HKJG
Kinderkrippe: 100 € pro Monat

Ganztagsbetreuung (7:05 - 16:00 Uhr)
Kindergarten: 34,40 € pro Monat
Kinderkrippe: 160 € pro Monat

Ermäßigung

Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung der Gemeinde, werden für das zweite und jedes weitere Kind lediglich 75 % der jeweiligen Betreuungsgebühren erhoben. Die Gebührenermäßigung gilt nicht, wenn ein Kind der Familie bereits betragsbefreit gem. HKJG ist.

Anmeldung:

Für die Anmeldung im Kindergarten „Pfiffikus“ finden Sie hier eine Voranmeldung zum downloaden.

 

Für die Ortsteile Glaam, Mansbach, Oberbreitzbach, Soislieden

Ev. Kindergarten „Zwergenparadies“
Träger: Ev. Kirchengemeinde Mansbach

Anschrift:
Ev. Kindergarten „Zwergenparadies“
Hofstatt 13
36284 Hohenroda
Telefon: 06676/ 46 4
Homepage: www.ev-kita-mansbach.de

Öffnungszeiten und Betreuungsarten:

Geöffnet montags - donnerstags: 7:30 - 16:30 Uhr
Geöffnet freitags: 7:30 - 16:00 Uhr
Im Kindergarten „Zwergenparadies“ besteht die Möglichkeit der Aufnahme von Kindern ab dem vollendeten ersten Lebensjahr.

Halbtagsbetreuung (7:30 - 13:30 Uhr)
Kindergarten: Beitragsbefreiung HKJG
Kinderkrippe: 100 € pro Monat

Ganztagsbetreuung
Mo. - Do. 7:30 - 16:30 Uhr
Fr. 7:00 - 16:00 Uhr
Kindergarten: 34,40 € pro Monat
Kinderkrippe: 160 € pro Monat

Ermäßigung
Besuchen gleichzeitig mehrere Kinder einer Familie die Kindertageseinrichtung der Gemeinde, werden für das zweite und jedes weitere Kind lediglich 75 % der jeweiligen Betreuungsgebühren erhoben.Die Gebührenermäßigung gilt nicht, wenn ein Kind der Familie bereits betragsbefreit gem. HKJG ist.

Anmeldung:
Für die Anmeldung im Kindergarten „Zwergenparadies“ können Sie hier eine Voranmeldung downloaden oder Sie setzen sich direkt mit diesem in Verbindung.

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News aus Hohenroda

Was ist los in der Gemeinde?

  • Aktuelles

    Titel

    Neubesetzung im Ordnungsamt

    05.12.2024

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    Veranstaltungen

    Titel

    Blutspende

    Datum: 10.12.2024 | Ort: Kultur- und Sporthalle Ransbach

    Weitere Infos

    Amtliche Bekanntmachungen

    Titel

    Einladung zur Ausschuss-Sitzung am 02.12.2024

    27.11.2024

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  • Aktuelles

    Titel

    Adventskonzert am 15.12.2024

    05.12.2024

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    Veranstaltungen

    Titel

    Weihnachtsfeier

    Datum: 14.12.2024 | Ort: Bürgerhaus Mansbach

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    Amtliche Bekanntmachungen

    Titel

    Einldaung zur Sitzung der Gemeindevertretung am 09.12.2024

    27.11.2024

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  • Aktuelles

    Titel

    Neue Helme für die Atemschutzgeräteträger der FFW Hohenroda

    29.11.2024

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    Veranstaltungen

    Titel

    Weihnachtsfeier

    Datum: 15.12.2024 | Ort: Bürgerbegegnungsstätte Hofreite Ausbach, Volkstanzraum

    Weitere Infos

    Amtliche Bekanntmachungen

    Titel

    Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Ausbach am 26.11.2024

    13.11.2024

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  • Aktuelles

    Titel

    Neue Sitzeinheit für den Spielplatz Mansbach

    29.11.2024

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    Veranstaltungen

    Titel

    Heilig Abend-Gottesdienst

    Datum: 24.12.2024 | Ort: Ev. Kirche Ausbach und Ev. Kirche Ransbach

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    Amtliche Bekanntmachungen

    Titel

    Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Glaam am 26.11.2024

    13.11.2024

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  • Aktuelles

    Titel

    Gemeindevertretung und Ausschüsse am 18.11.2024 abgesagt

    15.11.2024

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    Veranstaltungen

    Titel

    Christmette

    Datum: 24.12.2024 | Ort:

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    Amtliche Bekanntmachungen

    Titel

    Einladung zur Sitzung des Ortsbeirates Mansbach am 26.11.2024

    13.11.2024

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Telefax: +49 (0) 6676 / 92 00-40

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