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3. Änderung Wasserversorgungssatzung WAZV [3._Anderung_Wasserversorgungssatzung_05.2025 ]4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroda in der Gemarkung Mansbach [Veröffentlichung der Genehmigung durch die höhere Verwaltungsbehördegemäß § 6 (5) BauGB Das Regierungspräsidium Kassel hat mit Verfügung vom 25.06.2024 die von der Gemeindevertretung der Gemeinde Hohenroda in der Sitzung am 11.03.2024 beschlossene 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemeinde Hohenroda in der Gemarkung Mansbach gemäß § 6 (1) BauGB in der Fassung der Bekanntmachung vom 23.09.2004 (BGBL. I, Seite 2414), zuletzt geändert durch Artikel 6 des Gesetzes vom 20.10.2015 (BGBL. I S. 1722), genehmigt.Der betroffene Geltungsbereich der o. a. FNP - Änderung umfasst die Flurstücke 61/1, 61/2, 61/4, 86/2, 86/3, 94/2, 94/3, 97/1, 97/3, 97/5, 97/6, 97/11 sowie Teilflächen des Flurstücks 86/6, 86/7 der Flur 10, Gemarkung Mansbach. Mit dieser Bekanntmachung wird die 4. Änderung des Flächennutzungsplanes der Gemein-de Hohenroda in der Gemarkung Mansbach gem. § 6 (5) BauGB wirksam.Jedermann kann den Flächennutzungsplan, die Begründung mit Umweltbericht und die zusammenfassende Erklärung auf der Homepage der Gemeinde Hohenroda unterwww.hohenroda.de in der Rubrik “Amtliche Bekanntmachungen“ einsehen und / oder herunterladen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.Wenn ein Internetzugang nicht vorhanden ist, können die Planunterlagen in der Gemeindeverwaltung der Gemeinde Hohenroda, Baumgarten 3, 36284 Hohenroda – Oberbreitzbach während der nachfolgend aufgeführten DienststundenMontag - Freitag 9.00 - 12.00 Uhr,Dienstag 14.00 - 16.00 Uhr,Donnerstag 14.00 - 17.00 Uhreingesehen werden, sofern nicht auf die genannten Tage ein gesetzlicher oder ortsüblicher Feiertag fällt. Eine vorherige Anmeldung unter Telefon 06676 / 92000 ist erforderlich.Es wird darauf hingewiesen, dass Verletzungen der nach § 214 (1) Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften sowie der in § 214 (2) BauGB bezeichneten Vorschriften unbeachtlich werden, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Hohenroda geltend gemacht worden sind. Dies gilt auch für nach § 214 (3) Satz 2 BauGB beachtlichen Mängel des Abwägungsvorganges. Dabei ist der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, darzulegen (§ 215 (1) BauGB). Hohenroda, den 02.07.2024 Der Gemeindevorstand der Gemeinde Hohenrodagez. StendaBürgermeister 4._FNP_Bekanntmachung_inkl._Anlagen]4. Änderung Flächennutzungsplanes in der Gemarkung Mansbach zur Darstellung einer WohnbauflächeAbbrennen von pyrotechnischen Gegenständen (Feuerwerk)Anforderung einer Eheurkunde
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Glück Auf, willkommen in der Kaligemeinde Hohenroda

Glück Auf – dieser Gruß begegnet einem im Werratal an allen Ecken. Denn seit mehr als 125 Jahren prägt der Bergbau die gesamte Region.

Dies äußert sich nicht allein durch den Gruß, sondern auch durch imposante Fördertürme, Loren, die Bewohner und Gäste gleichermaßen an den Ortseingängen begrüßen, oder die weithin sichtbaren weißen Kaliberge, die einem von der Autobahn kommend oder im Zug sitzend, vermitteln: Jetzt sind wir (wieder) zuhause.

Der Bergbau im Werratal – er prägt auch die Mentalität der Menschen, die hier leben, und steht für einen gewissen Stolz und eine Verbundenheit. Das kann man schon an der Intonation der Begrüßung erkennen: Glück Auf wird niemals geflüstert oder genuschelt, sondern im Brustton der Überzeugung mit fester Stimme ausgesprochen und erwidert – mit einem unsichtbaren Ausrufezeichen dahinter.

Bergbau hat im Werratal Tradition: In vielen Familien gehen mehrere Generationen zur Arbeit „auf den Schacht“ und mit stolz geschwellter Brust gibt der Vater den beruflichen Staffelstab an den Sohn und auch die Tochter weiter – ebenso wie auch die eine oder andere Anekdote aus der an Erzählungen reichen Vergangenheit.

1893 wurde erstmals Kali im Werratal gefunden; das heutige Werk Werra der K+S Minerals and Agriculture GmbH entstand 1997 durch den Zusammenschluss der vier ehemals eigenständigen Werke Hattorf (auf der Gemeindefläche der Gemeinde Hohenroda und der Marktgemeinde Philippsthal) und Wintershall in Hessen sowie Unterbreizbach und Merkers in Thüringen. Hierdurch wurde eine hocheffiziente Produktionsstätte geschaffen: Der Verbund umfasst unter anderem die Rohsalzversorgung, die Produktion, das Abwassermanagement, die Werkstätten, den Bahnbetrieb, die Energieversorgung, die Verwaltung und die Ausbildung.

Die unter Tage abgebaute Fläche des Werkes Werra entspricht in ihrer Ausdehnung der Fläche der Stadt München mit Vororten. Das Verbundwerk ist der größte Standort der K+S Minerals and Agriculture GmbH mit einer jährlichen Fördermenge von rund 20 Millionen Tonnen Rohsalz. Die aus dem unter Tage abgebauten Rohsalz hergestellten Produkte werden in zahlreiche Länder geliefert. Neben Düngemitteln werden hier Vorprodukte für vielfältige technische und industrielle Anwendungen sowie für die Pharma-, Lebensmittel- und Futtermittelindustrie hergestellt: aus dem Werratal in die weite Welt.

Das Werk Werra beschäftigt fast 4.400 Menschen (inklusive der Handwerker der Zentralen Technik am Standort und 300 Auszubildenden), knapp die Hälfte davon unter Tage. Damit ist es ein wichtiger Arbeitgeber und Ausbildungsbetrieb zwischen Bad Hersfeld und Eisenach. 85 Prozent der Mitarbeiter kommen aus dem Wartburgkreis und dem Landkreis Hersfeld-Rotenburg. Wer in der Region nicht selbst bei K+S arbeitet, der kennt gewiss jemanden, der dies tut. Darüber hinaus ist das Werk ein bedeutender Auftraggeber für die ansässige mittelständische Wirtschaft sowie maßgeblicher Steuerzahler für die Kommunen vor Ort. Das macht es zu einem zentralen Baustein für die Entwicklung der Region Osthessen/Südthüringen.

Umso wichtiger ist auch der Blick ins Morgen: Die Lagerstätte bietet noch Vorräte bis 2060. Das Unternehmen K+S arbeitet daran, das Werk Werra für die Herausforderungen der Zukunft und eine Transformation, die die ganze deutsche Wirtschaft betrifft, aufzustellen. Der Bergbau wird auch in Zukunft eine große Rolle im Werratal spielen. So dass auch weiterhin und in vielen, vielen Jahren ganz selbstverständlich der Ruf ertönt, der wie Musik in den Ohren der Bergleute und Nicht-Bergleute im Werratal klingt: Glück Auf!

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